Die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit führt zu mehr Leistungsempfängern und zusätzlichen Pflegeleistungen – vor allem für gerontopsychiatrische Patienten.
Von Helmut Laschet
BERLIN. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) II, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wirkt: Mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, vor allem auch als Folge neuer Kriterien. Dies geht aus einer vom Medizinischen Dienst der GKV (MDS) am Freitag vorgelegten Bilanz der Pflegebegutachtung auf Basis neuer Richtlinien nach dem PSG II im ersten Quartal 2017 hervor.